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Reparatur erst nach 2 Monaten – trotzdem Nutzungsausfall?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde ein Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt und erst nach mehr als 2 Monaten vom Halter zur Reparatur gegeben, so kann vermutet werden, daß der Halter das Fahrzeug in dieser Zeit nicht nutzen wollte.
Daher steht dem Halter

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OLG Köln - Az: 16 U 111/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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