Der Standstreifen der Autobahn kann nicht einfach zum Einfahren verwendet werden.
Der Autofahrer ist verpflichtet, am Ende des Beschleunigungsstreifens anzuhalten und auf eine entsprechende Lücke im Verkehr zu warten.
Wurde der Standstreifen dennoch genutzt und hierbei ein Unfall mit einem unter Nutzung der Warnvorrichtung rückwärts fahrenden Streckenfahrzeug verursacht, so ist der Auffahrende der alleinige Unfallverursacher.
Der Autofahrer ist verpflichtet, am Ende des Beschleunigungsstreifens anzuhalten und auf eine entsprechende Lücke im Verkehr zu warten.
Wurde der Standstreifen dennoch genutzt und hierbei ein Unfall mit einem unter Nutzung der Warnvorrichtung rückwärts fahrenden Streckenfahrzeug verursacht, so ist der Auffahrende der alleinige Unfallverursacher.
LG Gießen, 04.06.2003 - Az: 1 S 38/03
ECLI:DE:LGGIESS:2003:0604.1S38.03.0A
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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