Das selbstständige Lösen eines Anhängers vom Zugfahrzeug wenige hundert Meter nach Beginn der Fahrt erlaubt den Anscheinsbeweis, daß der Anhänger nicht ordnungsgemäß befestigt wurde. Es haftet daher die Person, die den Anhänger befestigt hat, für den Schaden, der in Folge entstand.
Darüber hinaus hat der Halter des Anhängers die Pflicht, sich zu vergewissern, daß der Entleiher des Anhängers zur ordnungsgemäßen Befestigung fähig ist (Verkehrssicherungspflicht) - vorliegend wäre eine Überprüfung der Befestigung erforderlich gewesen.
LG Dresden - Az: 15 S 680/00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Donaukurier
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Schnell, verständlich und unkompliziert.
Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.
Burkhardt, Weissach im Tal
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.