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Zeugen für Unfall gesucht – wer zahlt die Kosten?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat der Geschädigte Zeitungsannoncen geschaltet, um Unfallzeugen zu finden, so kann er die Kosten vom Verursacher des Unfalls bzw. dessen Haftpflichtversicherung verlangen, wenn der Geschädigte ohne Zeugen in erheblicher Beweisnot

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LG Mönchengladbach - Az: 5 T 517/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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