Benutzt ein Fahrradfahrer eine abgesperrte Straße trotz eines aufgestellten Schilder "Durchfahrt verboten" und obwohl bei gebührender Aufmerksamkeit erkennbar gewesen wäre, dass Bauarbeiten durchgeführt werden, so trifft den Radfahrer das alleinige Verschulden, wenn er dann mit seinem Fahrrad in eine Baugrube stürzt und sich hierbei verletzt. Mit der Beschilderung und Sperrung des Baustellenabschnitts hat der Bauunternehmer seiner Verkehrssicherungspflicht genüge getan.
LG Mönchengladbach, 26.03.2012 - Az: 11 O 328/10
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


