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Keine Fahrradabstellmöglichkeit auf dem Grundstück
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Das Negativmerkmal im Berliner
Mietspiegel „Keine Fahrradabstellmöglichkeit auf dem Grundstück“ besteht nur dann, wenn wirklich kein Fahrrad auf dem Grundstück, sei es vor oder hinter dem Wohngebäude - mit oder ohne eine Vorrichtung zur Diebstahlsicherung - abgestellt werden kann. Demnach genügt es, wenn auf dem Grundstück Fahrräder abgestellt werden können. Mehr ist nicht erforderlich.
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