Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 415.261 Anfragen

5 km/h zu schnell gefahren: Mitschuld am Unfall?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 8 Minuten

Regelmäßig führt eine geringfügige Überschreitung der Geschwindigkeit eines Vorfahrtsberechtigten (vorliegend 5 km/h innerhalb der Ortschaft) nicht zu einem Mitverschulden an einem Unfall.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Klägerin nimmt die Beklagte aufgrund eines Verkehrsunfalls in Anspruch. Die Beklagte zu 1) befuhr mit ihrem bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversicherten Pkw gegen 10.15 Uhr die M-Straße in Richtung der Einmündung der untergeordneten M2-Straße, aus der der Zeuge T mit dem Pkw der Klägerin nach links auf die M-Straße abbog. Dabei kam es zur Kollision beider Fahrzeuge.

Das Landgericht hat die auf vollen Schadensersatz gerichtete Klage abgewiesen, weil ein Verschulden, insbesondere eine überhöhte Geschwindigkeit oder eine verspätete Reaktion der Beklagten zu 1) nicht bewiesen worden sei, den Zeugen T dagegen ein so erhebliches Verschulden treffe, dass ein Schadensersatzanspruch ausgeschlossen sei.

Dagegen richtet sich die Berufung der Klägerin, mit der sie ihren Anspruch in verminderter Höhe, nämlich zu einer Quote von 50 % weiterverfolgt. Sie greift die Feststellungen des zu Beweiszwecken eingeholten verkehrsanalytischen Gutachtens des Dipl.-Ing. T2, an und wiederholt im wesentlichen ihr bisheriges Vorbringen, wonach die Beklagte zu 1) mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren sei und verspätet reagiert haben soll.

Die Beklagten verteidigen das angefochtene Urteil.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Berufung ist unbegründet. Die Klägerin hat gegen die Beklagten keinen Anspruch auf Ersatz ihres Unfallschadens nach §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 S. 1 StVG, § 3 Nr. 1 PflVG.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Hamm, 15.08.2000 - Az: 9 U 27/00

ECLI:DE:OLGHAM:2000:0815.9U27.00.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes! Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard