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Zusammenstoß mit einem auf der Fahrbahn liegenden (toten) Wildschwein

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

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Vorliegend ging es um die Frage der Einstandspflicht aus einem Teilkaskoversicherungsvertrag nach einem Zusammenstoß mit einem auf der Fahrbahn liegenden Wildschwein. Der Versicherungsnehmer hatte das bereits tote Tier überfahren, wobei das Fahrzeug beschädigt wurde. Nach Ansicht des Gerichts stellt auch dieser Vorgang eine Verwirklichung der spezifischen Tiergefahr dar.

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