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Zebrastreifen - langsam fahren oder nicht?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Fahrzeug muss nur dann mit mäßiger Geschwindigkeit an einen Fußgängerüberweg heranfahren, wenn ein Fußgänger den Überweg erkennbar benutzen will. Dies ergibt sich aus § 23 I S.2 StVO in Verbindung mit S.1 dieser Vorschrift. Eine allgemeine Verpflichtung zu mäßiger Geschwindigkeit an Fußgängerüberwegen existiert indes nicht.
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