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Änderung des Straßenverkehrsgesetzes geplant

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Um unter anderem die Anordnung von Tempo 30-Regelungen in Kommunen zu erleichtern, will die Bundesregierung das Straßenverkehrsgesetz novellieren.

Ein entsprechender Entwurf eines „Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ (20/8293) wurde am Donnerstag, 21. September 2023, erstmals im Bundestag beraten.

Im Anschluss wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Verkehrsausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) will die Regierung den Rechtsrahmen schaffen, um sodann in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) den Behörden neue Befugnisse einzuräumen. Die StVO werde auf dieser Grundlage dann konkrete Befugnisse der örtlichen Behörden vorsehen - beispielsweise zur Anordnung von Sonderfahrspuren für bestimmte klimafreundliche Mobilitätsformen auf Erprobungsbasis, für elektrisch oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge oder mit mehreren Personen besetzte Fahrzeuge, heißt es. Außerdem werde sie den Behörden vor Ort mehr Flexibilität bei der Anordnung von Bewohnerparken einräumen.

Weiter ist vorgesehen, dass die Anordnung von Tempo 30-Regelungen an ganz bestimmten Stellen erleichtert wird. Das solle unter anderem an Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, Fußgängerüberwegen und Streckenabschnitten bis zu 500 Metern zwischen zwei Tempo 30-Strecken gelten, „damit der Verkehr besser fließen kann“, schreibt die Bundesregierung.

Veröffentlicht: 22.09.2023

Quelle: Deutscher Bundestag

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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