Es ist unerheblich, ob einem Mieter bei Vertragsschluß bewußt war, daß auf einer vorhandenen Freifläche ein Spielplatz errichtet werden soll oder nicht.
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Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg
Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen.
Vielen Dank.