Im vorliegenden Fall hatten Reisende einen Hotelaufenthalt gebucht. Laut Prospekt war dieses bereits fertig gestellt und bot ein außergewöhnliches Urlaubserlebnis, der als “Xperience-Cluburlaub” beschrieben wurde. Hervorgehoben wurden diverse Einrichtungen, so u.a. eine Kinoleinwand am Strand, eine Beachbar und ein Spielplatz. Vor Ort mussten die Reisenden dann feststellen, dass das Hotel zum einen noch gar nicht fertiggestellt war und fünf der zehn im Prospekt hervorgehobenen “Xperience-Attraktionen” äußerst mangelhaft bzw. gar nicht erst vorhanden waren. Diese Mängel berechtigten insgesamt zur Minderung des Reisepreises um 30%.
LG Frankfurt/Main, 28.06.2010 - Az: 2-24 S 183/09
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