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Einsatzfahrt der Freiwilligen Feuerwehr mit Privat-Kfz

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Benutzt ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr sein Privat-Kfz, nachdem er (nachweislich) zum Einsatz gerufen wurde, so kann er sich bei einer maßvollen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auf § 35 I StVO (Sonderrechte) berufen.


AG Gießen, 29.10.2013 - Az: 502 OWI-104 JS 20810/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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