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Verstopfung - Wenn der Mieter selber Hand anlegt …

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall war es zu einer Verstopfung des Abflusses der Badewanne gekommen. Der Mieter legte selbst Hand an und wollte den Schaden mit einer Handpumpe beheben - benutzte diese jedoch unsachgemäß, so dass die Abflussrohre auseinandergerissen wurden und in der Folge die unter der Wohnung des Mieters liegende Wohnung überschwemmt wurde.

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AG Gießen, 21.06.2007 - Az: 48-M C 141/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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