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Verstopfung - Wenn der Mieter selber Hand anlegt …

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall war es zu einer Verstopfung des Abflusses der Badewanne gekommen. Der Mieter legte selbst Hand an und wollte den Schaden mit einer Handpumpe beheben - benutzte diese jedoch unsachgemäß, so dass die Abflussrohre auseinandergerissen wurden und in der Folge die unter der Wohnung des Mieters liegende Wohnung überschwemmt wurde.

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AG Gießen, 21.06.2007 - Az: 48-M C 141/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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