Im vorliegenden Fall war es zu einer Verstopfung des Abflusses der Badewanne gekommen. Der Mieter legte selbst Hand an und wollte den Schaden mit einer Handpumpe beheben - benutzte diese jedoch unsachgemäß, so dass die Abflussrohre auseinandergerissen wurden und in der Folge die unter der Wohnung des Mieters liegende Wohnung überschwemmt wurde.
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AG Gießen, 21.06.2007 - Az: 48-M C 141/07
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