Verstopfung - Wenn der Mieter selber Hand anlegt …
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Im vorliegenden Fall war es zu einer Verstopfung des Abflusses der Badewanne gekommen. Der Mieter legte selbst Hand an und wollte den Schaden mit einer Handpumpe beheben - benutzte diese jedoch unsachgemäß, so dass die Abflussrohre auseinandergerissen wurden und in der Folge die unter der Wohnung des Mieters liegende Wohnung überschwemmt wurde.