Einsatzfahrt der Freiwilligen Feuerwehr mit Privat-Kfz
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Benutzt ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr sein Privat-Kfz, nachdem er (nachweislich) zum Einsatz gerufen wurde, so kann er sich bei einer maßvollen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auf § 35 I StVO (Sonderrechte) berufen.
AG Gießen, 29.10.2013 - Az: 502 OWI-104 JS 20810/13
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Rheinische Post
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant
Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag!
Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...