Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.396 Anfragen

2G-Regel für den Dienstbetrieb der freiwilligen Feuerwehr

Corona-Virus Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einer Dienstanweisung für die Freiwillige Feuerwehr, mit der u.a. die 2G-Regel für den Dienstbetrieb angeordnet wird, werden behördenintern organisatorische Abläufe geregelt, sodass es sich nicht um einen Verwaltungsakt handelt, sondern um bloßes Innenrecht.

Ein Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr übt keinen Beruf, sondern ein Ehrenamt bzw. Hobby aus, sodass die verfassungsrechtlich gewährleistete Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) nicht betroffen ist.

Die Einführung einer 2G-Regelung im Dienstbetrieb der Freiwilligen Feuerwehr führt allenfalls zu einer Einschränkung eines Lebensrandbereiches und nicht zu einer (Grundrechts-)Beeinträchtigung von einigem Gewicht, die eine Vorwegnahme der Hauptsache rechtfertigen würde.


VG Mainz, 01.02.2022 - Az: 1 L 20/22

ECLI:DE:VGMAINZ:2022:0201.1L20.22.MZ.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant