Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.609 Anfragen

2G-Regel für den Dienstbetrieb der freiwilligen Feuerwehr

Corona-Virus Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einer Dienstanweisung für die Freiwillige Feuerwehr, mit der u.a. die 2G-Regel für den Dienstbetrieb angeordnet wird, werden behördenintern organisatorische Abläufe geregelt, sodass es sich nicht um einen Verwaltungsakt handelt, sondern um bloßes Innenrecht.

Ein Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr übt keinen Beruf, sondern ein Ehrenamt bzw. Hobby aus, sodass die verfassungsrechtlich gewährleistete Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) nicht betroffen ist.

Die Einführung einer 2G-Regelung im Dienstbetrieb der Freiwilligen Feuerwehr führt allenfalls zu einer Einschränkung eines Lebensrandbereiches und nicht zu einer (Grundrechts-)Beeinträchtigung von einigem Gewicht, die eine Vorwegnahme der Hauptsache rechtfertigen würde.


VG Mainz, 01.02.2022 - Az: 1 L 20/22

ECLI:DE:VGMAINZ:2022:0201.1L20.22.MZ.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Stiftung Warentest 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg