Im vorliegenden Fall hatte ein Toilettenhäuschen ein geparktes Fahrzeug beschädigt, weil das Dixi-Klo während eines orkanartigen Sturms umgefallen war. In einem solchen Fall kann der Fahrzeughalter Schadensersatz verlangen.
Sofern das Fahrzeug aber trotz Kenntnis des Sturms neben dem Toilettenhäuschen geparkt wurde, so ist ein Mitverschulden zu berücksichtigen.
Im konkreten Fall hielt das Gericht ein Mitverschulden i.H.v. 50% für sachgerecht.
Sofern das Fahrzeug aber trotz Kenntnis des Sturms neben dem Toilettenhäuschen geparkt wurde, so ist ein Mitverschulden zu berücksichtigen.
Im konkreten Fall hielt das Gericht ein Mitverschulden i.H.v. 50% für sachgerecht.
AG Ratingen, 21.12.1990 - Az: 8 C 1768/90
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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