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Zapfsäule beschädigt und dann weggefahren - vorsätzliche Unfallflucht

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Kfz-Fahrer verließ nach einem Tankvorgang die Zapfsäule, obwohl er bemerkt hat, dass die Halterung der Zapfpistole beschädigt war und dass sich der Schlauch nicht wieder aufgerollt hatte. Dies ist eine vorsätzliche Unfallflucht.
Arglist liegt dann noch nicht vor, wenn sich von der Unfallstelle entfernt wird, ohne zuvor die notwendigen Feststellungen zu treffen.

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LG Offenburg, 23.08.2011 - Az: 1 S 3/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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