Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 404.078 Anfragen

Auffahrunfall: HWS-Verletzung auch unter 10 km/h möglich

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Die Frage, ob bei Verkehrsunfällen mit geringer Aufprallgeschwindigkeit Verletzungen der Halswirbelsäule auftreten können, ist wissenschaftlich umstritten. Während Teile der Rechtsprechung eine sogenannte „Harmlosigkeitsgrenze“ bei Differenzgeschwindigkeiten unterhalb von 10 km/h annehmen und unfallkausale HWS-Verletzungen in diesen Fällen generell ausschließen, folgt die neuere Rechtsprechung einer differenzierteren Betrachtung. Nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft kann nicht pauschal ausgeschlossen werden, dass auch bei Kollisionsgeschwindigkeiten unterhalb dieser Grenze Verletzungen auftreten.

Die Bewertung wissenschaftlicher Untersuchungen ergibt, dass es bei einer anstoßbedingten Geschwindigkeitsveränderung von unter 10 km/h zwar im Regelfall zu keinen Halswirbelverletzungen kommt, dies im Einzelfall aber nicht ausgeschlossen werden kann. Auch bei Kollisionsgeschwindigkeiten unterhalb der vermeintlichen Harmlosigkeitsgrenze können vegetative Beschwerden festgestellt werden. Dies erfordert eine eingehende Prüfung der konkreten Umstände des Einzelfalls.

Im konkreten Fall ist aufzuklären, inwieweit durch den Unfall gesundheitliche Störungen im Hals-Nacken-Bereich ausgelöst wurden. Dabei kommt es nicht entscheidend darauf an, ob die Störungen abschließend als „Hals-Wirbel-Distorsion“ diagnostiziert werden können. Im Rahmen eines Schmerzensgeldprozesses ist maßgeblich, ob eine Gesundheitsbeeinträchtigung vorliegt, die nicht als Bagatellverletzung eingestuft werden kann. Ein Schmerzensgeldanspruch nach §§ 823 Abs. 1, 847 Abs. 1 BGB, 3 PflVG muss für jede nicht als Bagatellverletzung einzustufende Gesundheitsbeeinträchtigung gewährt werden.

Die Beweislast für das Vorliegen einer unfallkausalen Gesundheitsbeeinträchtigung trägt der Geschädigte. Dieser Nachweis kann durch medizinische Sachverständigengutachten, Aussagen behandelnder Ärzte sowie informatorische Anhörung des Geschädigten selbst geführt werden. Werden länger anhaltende, nicht unerhebliche Beschwerden im Bereich der Halswirbelsäule glaubhaft dargelegt und durch ärztliche Diagnosen bestätigt, ist von einer unfallkausalen Gesundheitsbeeinträchtigung auszugehen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Schnell, verständlich und unkompliziert. Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.
Burkhardt, Weissach im Tal