Geschwindigkeitsveränderungen von bis zu 15 km/h entsprechen solchen, die durch Autoskooter-Kollisionen auf Jahrmärkten ausgelöst werden. Eine Geschwindigkeitsveränderung von 10 bis 11 km/h stellt nach medizinischen Erfahrungswerten einen Richtwert dar in dem Sinne, dass eine Verletzung um so wahrscheinlicher wird, je weiter dieser Richtwert überschritten und umgekehrt um so unwahrscheinlicher wird, je weiter der Richtwert unterschritten wird.
Nach gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnissen tritt in der Regel bei einem Frontalanstoß mit einer Geschwindigkeitsänderung von 17 km/h keine Verletzung der Halswirbelsäule auf.
Nach gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnissen tritt in der Regel bei einem Frontalanstoß mit einer Geschwindigkeitsänderung von 17 km/h keine Verletzung der Halswirbelsäule auf.
AG Düsseldorf, 02.03.2018 - Az: 44 C 4/16
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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