Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.474 Anfragen

Verkehrsunfall und der Schmerzensgeldanspruch wegen einer HWS-Distorsion

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Für die Frage der haftungsbegründenden Kausalität, d. h. dafür, dass durch den Unfall eine HWS-Distorsion versursacht wurde, trägt der Geschädigte die Beweislast nach den genannten Grundsätzen des Vollbeweises nach § 286 ZPO.

Erst wenn diese (Primär-)Verletzung bewiesen ist, kann das Gericht bei der Frage des Umfangs der Verletzung und ihrer Folgen (z. B. bezüglich der geltend gemachten Behandlungen und Zuzahlungen sowie der Lohnkosten) nach den Grundsätzen des § 287 ZPO nach freier Überzeugung entscheiden. Im Rahmen des § 287 ZPO werden lediglich geringere Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt. Der Tatrichter kann jedoch eine haftungsausfüllende Kausalität nur feststellen, wenn er von dem Ursachenzusammenhang von Schaden und Erfolg, von der haftungsbegründenden Kausalität überzeugt ist.

Eine von allen Zweifeln freie Überzeugung setzt das Gesetz im Rahmen des § 286 ZPO dabei nicht voraus. Auf die eigene Überzeugung des entscheidenden Richters kommt es an, auch wenn andere zweifeln oder eine andere Auffassung erlangt haben würden. Diese Überzeugung des Richters erfordert keine - ohnehin nicht erreichbare - absolute oder unumstößliche, gleichsam mathematische Gewissheit und auch keine „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“, sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet.


AG Gemünden/Main, 18.08.2016 - Az: (K) 11 C 420/14

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant
Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst. Sehr ...
Verifizierter Mandant