Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Ersatzfähigkeit von Arztkosten zur Abklärung einer Unfallverletzung
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Steht nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme zur Überzeugung des Gerichts fest, dass ein Verkehrsunfallbeteiligter keine ausschließlich auf das Unfallgeschehen zurückführbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen, insbesondere keine unfallbedingte Halswirbelsäulenverletzung (HWS-Distorsion) erlitten hat, hat der Unfallbeteiligte gegen den Unfallverursacher gleichwohl einen Anspruch auf Erstattung der Kosten des Arztbesuches am Unfalltag (mit negativem Befund), da eine medizinische Befunderhebung erforderlich war, um die Unfallfolgen abklären zu lassen. Denn der Unfallbeteiligte hat nicht selbst zuverlässig einschätzen können, ob eine Verletzung der Halswirbelsäule stattgefunden hatte oder nicht.
AG Hamburg, 28.05.2021 - Az: 7 C 264/19
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Merkur.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...