Steht nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme zur Überzeugung des Gerichts fest, dass ein Verkehrsunfallbeteiligter keine ausschließlich auf das Unfallgeschehen zurückführbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen, insbesondere keine unfallbedingte Halswirbelsäulenverletzung (HWS-Distorsion) erlitten hat, hat der Unfallbeteiligte gegen den Unfallverursacher gleichwohl einen Anspruch auf Erstattung der Kosten des Arztbesuches am Unfalltag (mit negativem Befund), da eine medizinische Befunderhebung erforderlich war, um die Unfallfolgen abklären zu lassen. Denn der Unfallbeteiligte hat nicht selbst zuverlässig einschätzen können, ob eine Verletzung der Halswirbelsäule stattgefunden hatte oder nicht.
AG Hamburg, 28.05.2021 - Az: 7 C 264/19
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