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Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Ersatzfähigkeit von Arztkosten zur Abklärung einer Unfallverletzung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Steht nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme zur Überzeugung des Gerichts fest, dass ein Verkehrsunfallbeteiligter keine ausschließlich auf das Unfallgeschehen zurückführbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen, insbesondere keine unfallbedingte Halswirbelsäulenverletzung (HWS-Distorsion) erlitten hat, hat der Unfallbeteiligte gegen den Unfallverursacher gleichwohl einen Anspruch auf Erstattung der Kosten des Arztbesuches am Unfalltag (mit negativem Befund), da eine medizinische Befunderhebung erforderlich war, um die Unfallfolgen abklären zu lassen. Denn der Unfallbeteiligte hat nicht selbst zuverlässig einschätzen können, ob eine Verletzung der Halswirbelsäule stattgefunden hatte oder nicht.


AG Hamburg, 28.05.2021 - Az: 7 C 264/19


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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