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Vorrang des fließenden Verkehrs - auch bei Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Befahren der linken Fahrbahn durch den am fließenden Verkehr teilnehmenden Fahrzeugführer beseitigt nicht die Verpflichtung des aus einem Grundstück auf die Straße Einfahrenden, dem fließenden Verkehr den Vorrang zu belassen und diesen nicht zu behindern.


BGH, 20.09.2011 - Az: VI ZR 282/10

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Simon, Mecklenburg Vorpommern