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Heckspoilerschaden durch Waschanlage - haftet der Betreiber?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte eine Autowaschanlage aufgesucht, beim fraglichen Besuch wurde der serienmäßige Heckspoiler abgerissen. Es entstand ein Sachschaden von gut 700 Euro. Der Autofahrer wollte nun vom Betreiber der Autowaschanlage den Schaden ersetzt bekommen.

Vor Gericht scheiterte die Forderung. Das Gericht führte aus, dass eine Waschanlage nicht so ausgestattet sein muss, dass jegliche Schäden an serienmäßigen Aufbauten vermieden werden. Bekanntermaßen können auch serienmäßige Spoiler in Waschanlagen abreißen. Daher stellt die Benutzung von Waschanlagen durch Fahrzeuge mit Aufbauten ein erhöhtes Risiko dar. Es genügt in diesem Zusammenhang, wenn der Betreiber auf dieses erhöhte Risiko vor Benutzung hinweisen. Dies kann z.B. durch ein Schild erfolgen, nach dem keine Haftung für alle zusätzlichen Aufbauten wie z.B. Dach- und Heckspoiler übernommen wird.

Eine Haftung kann allenfalls noch aufgrund einer technischen Fehlfunktion in Betracht kommen. Dies war vorliegend nach den überzeugenden Ausführungen eines technischen Sachverständigen aber nicht der Fall. Daher blieb der Autofahrer auf dem Schaden sitzen.


AG Haldensleben, 24.08.2011 - Az: 17 C 631/10

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