Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 404.049 Anfragen
Anti-Blitz-Spray ist Kennzeichenmissbrauch
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Verwendung eines Anti-Blitz-Spray mit reflektierender Wirkung auf dem Kfz-Kennzeichen zur Beeinträchtigung der Erkennbarkeit des Kennzeichens bei Blitzlichtaufnahmen stellt einen Kennzeichenmissbrauch dar und ist als solches strafbar. Eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung liegt aber nicht vor.
BGH, 21.09.1999 - Az: 4 StR 71/99
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Bild am Sonntag
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)
Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden
Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.