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Automatisierte Kennzeichenerfassung: Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung liegt nicht vor, wenn bei Einsatz einer Einrichtung der automatisierten Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen und deren Abgleich mit Fahndungsdatenbeständen zwar eine Übereinstimmung des tatsächlich erfassten Kennzeichens mit einem im Fahndungsbestand vorhandenen Kennzeichen angezeigt wird, ein visueller Abgleich durch den damit betrauten Polizeibeamten aber eine mangelnde Übereinstimmung ergibt und das erfasste Kennzeichen sofort gelöscht wird, ohne dass die Anonymität des Inhabers aufgehoben wird.


BVerwG, 22.10.2014 - Az: 6 C 7.13

ECLI:DE:BVerwG:2014:221014U6C7.13.0

Vorgehend: VGH Bayern, 17.12.2012 - Az: 10 BV 09.2641

Nachfolgend: BVerfG, 18.12.2018 - Az: 1 BvR 142/15

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RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...

Verifizierter Mandant

Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank

Andreas Maier , Bad Säckingen