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Ausfahrt ist keine Rechts-vor-links-Kreuzung!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Beim Ausfahren aus einer Grundstücksausfahrt oder einem Parkplatz muss der Fahrer eine Gefährdung anderer ausschließen und ist gegenüber dem fließenden Verkehr wartepflichtig. Bei einer Ausfahrt handelt es sich nicht um eine Rechts-vor-links-Kreuzung - auch dann nicht, wenn keine Bordsteinkante
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