Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.867 Anfragen

Aufklärungspflicht von Waschanlagenbetreibern

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Waschanlagenbetreiber an der Einfahrt seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen angebracht und insbesondere auf die Gefahr der Benutzung der Waschanlage für Fahrzeuge ohne serienmäßige Bereifung hingewiesen, so genügt er seinen Hinweis- und Aufklärungspflichten. Dass es bei der Verwendung einer Waschanlage mit nicht serienmäßigen Fahrzeugen beziehungsweise nicht serienmäßigen Anbauten zu Schäden kommen kann, ist allgemein bekannt.


AG Erfurt, 28.05.2008 - Az: 14 C 3385/07

ECLI:DE:AGERFUR:2008:0528.14C3385.07.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus WDR „Mittwochs live"

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant
Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.
Thomas Heinrichs, Bräunlingen