Wurde ein versichertes Fahrzeug durch einen Sturm über den Fahrbahnrand gedrückt und gerät dieses dann infolge einer instinktiven Reaktion des Fahrers (Lenken, Bremsen) außer Kontrolle und prallt in der Folge gegen einen Baum, so wurde der Schaden nicht unmittelbar durch Sturm verursacht.
OLG Hamm, 15.06.1988 - Az: 20 U 261/87
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