Da im Zuge der Klimaerwärmung zunehmend mit Stürmen auch in Deutschland in Orkanstärke zu rechnen sind, sind grundsätzlich gerade solche exponierten, besonders gefährdeten Gebäudeteile wie Kaminabdeckungen in besonderer Weise gegen auch starke Windböen von mehr als 11bft zu sichern. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die außerordentliche Gefährlichkeit, die sich bei einer Ablösung solch schwerer Gebäudeteile verwirklichen kann.
Gerade wenn die exponierte Lage eines aus der Häuserreihe hervortretenden, streitgegenständlichen Gebäudes sowie die Ausrichtung der Kaminabdeckung und ihre Ausbildung (Wölbung) dazu führen können, das vorhandene Luftströmungen an Ort und Stelle erheblich verstärkt werden können, ist der Gebäudeeigentümer bzw. Eigenbesitzer verpflichtet, eine entsprechende Befestigung zu wählen, die auch solchen, durch die Örtlichkeit vorhersehbar verursachten, verstärkten Windturbulenzen standhält.
Dies gilt insbesondere wenn die angebrachte Schornsteinabdeckung rein ästhetischen Gesichtspunkten diente und technisch die Anbringung einer solchen Schornsteinabdeckung weder geboten noch sinnvoll ist.