Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 394.195 Anfragen

Steinschlag durch Mäharbeiten - Schadensersatzanspruch?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 7 Minuten

Sind am Fahrzeug aufgrund von Mäharbeiten an der Straße Steinschlagschäden entstanden, so besteht ein Schadensersatzanspruch des Fahrers.

Dies gilt auch dann, wenn das Mähfahrzeug mit einer Vorrichtung ausgestattet ist, die Steinschläge vermeiden soll, da ein fehlerhaftes Verhalten des Fahrers des Mähfahrzeuges nicht ausgeschlossen werden kann.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Verursachung des Schadens am Fahrzeug des Klägers durch einen durch das Mähfahrzeug des Beklagten hochgeschleuderten Stein wird in der Berufungsinstanz durch den Beklagten nicht mehr in Frage gestellt.

Diese Verursachung geschah bei dem Betrieb des Mähfahrzeugs gemäß § 7 Abs. 1 StVG. Der Betrieb im Sinne von § 7 Abs. 1 StVG ist entsprechend dem umfassenden Zweck der Vorschrift weit auszulegen.

Die Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG umfasst daher alle durch den Kraftfahrzeugverkehr beeinflussten Schadensabläufe, und es genügt, dass sich eine von dem Fahrzeug ausgehende Gefahr ausgewirkt hat und das Schadensgeschehen in dieser Weise durch das Kraftfahrzeug mitgeprägt worden ist.

Eine Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG entfällt daher (nur), wo die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Kraftfahrzeugs keine Rolle mehr spielt und das Fahrzeug nur noch als Arbeitsmaschine eingesetzt wird. Eine Verbindung mit dem "Betrieb" als Kraftfahrzeug ist jedoch dann zu bejahen, wenn eine "fahrbare Arbeitsmaschine" gerade während der Fahrt bestimmungsgemäße Arbeiten verrichtet.

Eine solche Fortbewegung des Mähfahrzeugs ergibt sich hier jedenfalls aus dem – unwidersprochen gebliebenen – Vorbringen des Beklagten in der Berufungsbegründungsschrift, wonach der Stein nicht durch die Bewegung des Mähfahrzeugs auf der Straße, sondern durch den Mähkopf hochgeschleudert worden sei.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Radio PSR

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 394.195 Beratungsanfragen

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!

Dr. Peter Schaller, Dresden