- Verkehrsrecht
- Urteile
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 397.721 Anfragen
Haftung nur für vermeidbare Schäden!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Nach § 7 Abs. 2 StVG a.F. ist ein Schädiger von Schäden freizustellen, wenn sich diese auch bei vorsichtigem Vorgehen nicht vermeiden lassen und weitere Schutzmaßnahmen, die mit einem zumutbaren Aufwand erreichbar waren, nicht zu einem besseren Schutz geführt hätten.
Vorliegend wurde ein Kraftfahrzeug bei Mäharbeiten innerhalb des öffentlichen Verkehrsraums durch einen wegfliegenden Stein beschädigt.
Bei Mäharbeiten auf dem Randstreifen der Autobahn waren jedoch weitere Schutzmaßnahmen nicht möglich, so daß kein Schadensersatz für die Beschädigung verlangt werden konnte.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von DIE ZEIT
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.721 Beratungsanfragen
Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.
Verifizierter Mandant