Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.096 Anfragen

Haftung nur für vermeidbare Schäden!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach § 7 Abs. 2 StVG a.F. ist ein Schädiger von Schäden freizustellen, wenn sich diese auch bei vorsichtigem Vorgehen nicht vermeiden lassen und weitere Schutzmaßnahmen, die mit einem zumutbaren Aufwand erreichbar waren, nicht zu einem besseren Schutz geführt hätten.
Vorliegend wurde ein Kraftfahrzeug bei Mäharbeiten innerhalb des öffentlichen Verkehrsraums durch einen wegfliegenden Stein beschädigt.
Bei Mäharbeiten auf dem Randstreifen der Autobahn waren jedoch weitere Schutzmaßnahmen nicht möglich, so daß kein Schadensersatz für die Beschädigung verlangt werden konnte.


BGH, 18.01.2005 - Az: VI ZR 115/04

Dr. Rochus SchmitzAlexandra KlimatosTheresia Donath

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR „Mittwochs live" 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.259 Bewertungen)

Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant