Fährt ein Kraftfahrer aus einem Kreisverkehr aus, so ist einem Fußgänger, der den an den Kreisverkehr angrenzenden Fußgängerüberweg überquert, das Vorrecht einzuräumen. Kommt es zu einem Unfall, weil dieses nicht befolgt wurde, so trägt der Kraftfahrer den entstandenen Schaden alleine.
AG Kempten, 02.10.2007 - Az: 2 C 241/07
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