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Kreisverkehr - Fußgänger kommt zuerst!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Fährt ein Kraftfahrer aus einem Kreisverkehr aus, so ist einem Fußgänger, der den an den Kreisverkehr angrenzenden Fußgängerüberweg überquert, das Vorrecht einzuräumen. Kommt es zu einem Unfall, weil dieses nicht befolgt wurde, so trägt der Kraftfahrer den entstandenen Schaden alleine.


AG Kempten, 02.10.2007 - Az: 2 C 241/07


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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