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Waschanlagenbetreiber muss vor potentiellen Schäden bei Dachspoiler warnen

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei bestimmten Fahrzeugausstattungen wie einem Dachspoiler ist der Betreiber einer Autowaschanlage dazu verpflichtet, auf Risiken und Gefahren bei der Benutzung der Waschanlage hinzuweisen. Diese Verpflichtung kann u.a. durch einen gut sichtbaren allgemeinen Hinweis auf einer Warntafel am Eingang der Waschanlage oder des Betriebsgeländes erfüllt werden.


AG Ludwigsburg, 02.11.2007 - Az: 4 C 1536/07


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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