Bei bestimmten Fahrzeugausstattungen wie einem Dachspoiler ist der Betreiber einer Autowaschanlage dazu verpflichtet, auf Risiken und Gefahren bei der Benutzung der Waschanlage hinzuweisen. Diese Verpflichtung kann u.a. durch einen gut sichtbaren allgemeinen Hinweis auf einer Warntafel am Eingang der Waschanlage oder des Betriebsgeländes erfüllt werden.
AG Ludwigsburg, 02.11.2007 - Az: 4 C 1536/07
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