Weder ein lediglich kurzes dichtes Auffahren unter Betätigung der Lichthupe noch kurzes Drängeln in offener Überholungsabsicht über wenige hundert Meter stellen nach Ansicht des Gerichts eine strafbare Nötigung dar. Dies erfordert
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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