Geparkte Fahrzeuge müssen immer mit genügend Sicherheitsabstand passiert werden, da damit zu rechnen ist, daß plötzlich aus einer sich öffnenden Fahrzeugtür Insassen heraustreten.
Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall haftete der Fahrer für 2/3 des Schadens, der verursacht wurde, da der Fahrer mit einem zu geringen Seitenabstand an einem Auto vorbeifuhr, dessen Tür in diesem Moment geöffnet wurde.
Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall haftete der Fahrer für 2/3 des Schadens, der verursacht wurde, da der Fahrer mit einem zu geringen Seitenabstand an einem Auto vorbeifuhr, dessen Tür in diesem Moment geöffnet wurde.
LG Berlin - Az: 58 S 194/00
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