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Genügend Abstand zu geparkten Autos halten!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Geparkte Fahrzeuge müssen immer mit genügend Sicherheitsabstand passiert werden, da damit zu rechnen ist, daß plötzlich aus einer sich öffnenden Fahrzeugtür Insassen heraustreten.
Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall haftete der Fahrer für 2/3 des Schadens, der verursacht wurde, da der Fahrer mit einem zu geringen Seitenabstand an einem Auto vorbeifuhr, dessen Tür in diesem Moment geöffnet wurde.


LG Berlin - Az: 58 S 194/00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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