Bei dem Abstandsmesssystem Vidit VKS 3.0 handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren.
Aus einer Videoaufzeichnung einer Abstandsmessung mit dem Verkehrskontrollsystem Vidit VKS 3.0 kann auf ein vorsätzliches Verhalten des Betroffenen bei der Abstandsunterschreitung geschlossen werden, wenn aus dem Video kein Fahrvorgang zu erkennen ist, der eine Verkürzung des Sicherheitsabstandes hervorgerufen haben könnte und der Betroffene über einen Fahrzeitraum von 11 Sekunden den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat.
Aus einer Videoaufzeichnung einer Abstandsmessung mit dem Verkehrskontrollsystem Vidit VKS 3.0 kann auf ein vorsätzliches Verhalten des Betroffenen bei der Abstandsunterschreitung geschlossen werden, wenn aus dem Video kein Fahrvorgang zu erkennen ist, der eine Verkürzung des Sicherheitsabstandes hervorgerufen haben könnte und der Betroffene über einen Fahrzeitraum von 11 Sekunden den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat.
AG Tübingen, 22.08.2017 - Az: 16 OWi 14 Js 11536/17
ECLI:DE:AGTUEBI:2017:0822.16OWI14JS11536.17.00
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


