Bei dem Abstandsmesssystem Vidit VKS 3.0 handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren.
Aus einer Videoaufzeichnung einer Abstandsmessung mit dem Verkehrskontrollsystem Vidit VKS 3.0 kann auf ein vorsätzliches Verhalten des Betroffenen bei der Abstandsunterschreitung geschlossen werden, wenn aus dem Video kein Fahrvorgang zu erkennen ist, der eine Verkürzung des Sicherheitsabstandes hervorgerufen haben könnte und der Betroffene über einen Fahrzeitraum von 11 Sekunden den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat.
Aus einer Videoaufzeichnung einer Abstandsmessung mit dem Verkehrskontrollsystem Vidit VKS 3.0 kann auf ein vorsätzliches Verhalten des Betroffenen bei der Abstandsunterschreitung geschlossen werden, wenn aus dem Video kein Fahrvorgang zu erkennen ist, der eine Verkürzung des Sicherheitsabstandes hervorgerufen haben könnte und der Betroffene über einen Fahrzeitraum von 11 Sekunden den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat.
AG Tübingen, 22.08.2017 - Az: 16 OWi 14 Js 11536/17
ECLI:DE:AGTUEBI:2017:0822.16OWI14JS11536.17.00
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


