Absichtliches scharfes Bremsen, das dazu dient, den nachfolgenden Autofahrer zu maßregeln, führt zur vollen Haftung für die Folgen eines Auffahrunfalls.
Im vorliegenden Fall hatte sich ein Verkehsrteilnehmer aus Verärgerung über die Fahrweise eines anderen Verkehrsteilnehmers vor diesen gesetzt und scharf gebremst. Der "gemaßregelte" Verkehrsteilnehmer konnte nicht rechtzeitig abbremsen und fuhr auf. Da Selbstjstiz jedoch im Straßenverkehr nicht hinzunehmen ist, kann der Grundsatz "Wer auffährt, hat Schuld" nicht angewendet werden - es wurde vorsätzlich eine Gefahrensituation geschaffen.
LG Mönchengladbach - Az: 5 S 86/01
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Schnelle Rückmeldung und zuverlässig. Sehr zu empfehlen!!