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Unzulässigkeit von Radarwarngeräten im Fahrzeug

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auf öffentlichen Straßen dürfen Radarwarner nicht eingesetzt werden. Wird dennoch ein Verkehrsteilnehmer mit einem entsprechenden Gerät bei einer polizeilichen Kontrolle angetroffen, so darf das Gerät beschlagnahmt und sodann vernichtet werden. Eine Aushändigung des Gerätes muß nicht erfolgen, da verhindert werden soll, daß Verkehrsteilnehmer sich über die entsprechenden Vorschriften hinwegsetzen. Die Straßenverkehrsordnung untersagt seit Anfang 2002 das Betreiben oder betriebsbereite Mitführen von technischen Geräten, die der Verkehrsüberwachung dienen.


VGH Baden-Württemberg - Az: 1 S 1925/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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