Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.876 Anfragen
Keine (erneute) Verwarnung nach Punkteabbau von oben
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Reduzieren sich die Punkte z.B. durch Tilgung nach längerem verkehrsgerechten Verhalten oder Teilnahme an einem Aufbauseminar, so bedarf es keiner erneuten Mitteilung der Maßnahmen gem. § 4 III S.1 Nr.1 und Nr.2 StVG, wenn der Punktestand wieder zwischen acht und 13 Punkten liegt (Punkteabbau "von oben").
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.