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Keine (erneute) Verwarnung nach Punkteabbau von oben

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Reduzieren sich die Punkte z.B. durch Tilgung nach längerem verkehrsgerechten Verhalten oder Teilnahme an einem Aufbauseminar, so bedarf es keiner erneuten Mitteilung der Maßnahmen gem. § 4 III S.1 Nr.1 und Nr.2 StVG, wenn der Punktestand wieder zwischen acht und 13 Punkten liegt (Punkteabbau "von oben").

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OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2014 - Az: 16 B 207/14

ECLI:DE:OVGNRW:2014:0408.16B207.14.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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