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Keine (erneute) Verwarnung nach Punkteabbau von oben

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Reduzieren sich die Punkte z.B. durch Tilgung nach längerem verkehrsgerechten Verhalten oder Teilnahme an einem Aufbauseminar, so bedarf es keiner erneuten Mitteilung der Maßnahmen gem. § 4 III S.1 Nr.1 und Nr.2 StVG, wenn der Punktestand wieder zwischen acht und 13 Punkten liegt (Punkteabbau "von oben").

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OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2014 - Az: 16 B 207/14

ECLI:DE:OVGNRW:2014:0408.16B207.14.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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