Zwar spricht der Anscheinsbeweis bei einer Kollision beim Ausparken gegen den Ausparkenden, dies gilt jedoch nicht immer. Gibt es auf einer (engen) Straße eine durchgezogene Mittellinie, so kann sich der Ausparkende nämlich darauf verlassen, dass an dieser Stelle andere Verkehrsteilnehmer nicht überholen.
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
LG Heidelberg, 27.04.2016 - Az: 1 S 42/15
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


