Zwar spricht der Anscheinsbeweis bei einer Kollision beim Ausparken gegen den Ausparkenden, dies gilt jedoch nicht immer. Gibt es auf einer (engen) Straße eine durchgezogene Mittellinie, so kann sich der Ausparkende nämlich darauf verlassen, dass an dieser Stelle andere Verkehrsteilnehmer nicht überholen.
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