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Ausparkvorgang mit zwei getrennten Schadensfällen und die Rückstufung der Kaskoversicherung

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Kaskoversicherer darf einen einheitlichen Ausparkvorgang, bei dem es zu zwei Beschädigungen an einem Pkw gekommen ist (vorliegend: Stossfänger und Kotflügel), nicht als zwei getrennte Schadensfälle einordnen und daraufhin zweimal die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers abbuchen und eine zweifache Rückstufung in eine höhere Schadensfreiheitsklasse durchführen.

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