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Parken vor Beginn der Kurzparkzeit und die Einstellung der Parkscheibe
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Ist Ihr Bußgeldbescheid anfechtbar? ➠ Jetzt überprüfen!Vorliegend wurde ein Kraftfahrzeug am 23. Juni 2009 zwischen 7:12 und 7:25 in einer Straße in Arnstadt
geparkt, in der von 7:00 bis 18:00 bei Benutzung einer Parkscheibe das Parken bis zu einer Dauer von zwei Stunden erlaubt ist.
Die im Fahrzeug befindliche handelsübliche Parkscheibe mit einer Einteilung in zwölf Stunden zeigte als Ankunftszeit 8:00 bzw. 20:00 an.
Gegen den Beschwerdeführer wurde daraufhin ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Im Bußgeldbescheid wurde dem Fahrzeugführer dann vorgeworfen, die
Parkscheibe entgegen
§ 13 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht richtig eingestellt zu haben.
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Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg
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Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.
Burkhardt, Weissach im Tal