Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 404.147 Anfragen
Parken vor Beginn der Kurzparkzeit und die Einstellung der Parkscheibe
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Vorliegend wurde ein Kraftfahrzeug am 23. Juni 2009 zwischen 7:12 und 7:25 in einer Straße in Arnstadt geparkt, in der von 7:00 bis 18:00 bei Benutzung einer Parkscheibe das Parken bis zu einer Dauer von zwei Stunden erlaubt ist.
Die im Fahrzeug befindliche handelsübliche Parkscheibe mit einer Einteilung in zwölf Stunden zeigte als Ankunftszeit 8:00 bzw. 20:00 an.
Gegen den Beschwerdeführer wurde daraufhin ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Im Bußgeldbescheid wurde dem Fahrzeugführer dann vorgeworfen, die Parkscheibe entgegen § 13 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht richtig eingestellt zu haben.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.