- Verkehrsrecht
- Urteile
Parken vor Beginn der Kurzparkzeit und die Einstellung der Parkscheibe
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Ist Ihr Bußgeldbescheid anfechtbar? ➠ Jetzt überprüfen!Vorliegend wurde ein Kraftfahrzeug am 23. Juni 2009 zwischen 7:12 und 7:25 in einer Straße in Arnstadt
geparkt, in der von 7:00 bis 18:00 bei Benutzung einer Parkscheibe das Parken bis zu einer Dauer von zwei Stunden erlaubt ist.
Die im Fahrzeug befindliche handelsübliche Parkscheibe mit einer Einteilung in zwölf Stunden zeigte als Ankunftszeit 8:00 bzw. 20:00 an.
Gegen den Beschwerdeführer wurde daraufhin ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Im Bußgeldbescheid wurde dem Fahrzeugführer dann vorgeworfen, die
Parkscheibe entgegen
§ 13 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht richtig eingestellt zu haben.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder kostenlos und unverbindlich registrieren.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von ComputerBild
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.315 Beratungsanfragen
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant
Bei einer Bewertungsscala 1 bis 10 wurde ich die Zehn vergeben.
Vielen Dank
Verifizierter Mandant