Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.201 Anfragen

StVO gilt auch auf dem Parkplatz!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die StVO gilt grundsätzlich überall dort, wo öffentlicher Verkehr stattfindet, also auf Strassen aller Art, ebenso wie auf öffentlich genutzten Parkplätzen.

Weiter ist es so, dass die maßgeblichen Vorfahrts- und Vorrangregeln der StVO dort gelten, wo die angelegten Fahrspuren eindeutigen Straßencharakter haben. Ist dies der Fall, gilt hier auch die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“.


AG Neustadt/Weinstrasse, 05.01.2012 - Az: 6 C 28/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Computerwoche 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld