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Beim Ein- und Aussteigen auf den Fliessverkehr achten!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Beim Ein- und Aussteigen neben Fließverkehr ist der vorrangige Verkehr mit besonderer Aufmerksamkeit zu beobachten.
Es existiert kein Vertrauensgrundsatz hinsichtlich der Einhaltung eines Sicherheitsabstandes durch vorbeifahrende Verkehrsteilnehmer.
Insassen, die links aussteigen, müssen ihrer Gefahrminderungspflicht dadurch nachkommen, dass die Fahrzeugtür nur so lange, wie für den Aussteigevorgang erforderlich, benutzt wird.
Es darf auch nicht über Gebühr an der linken Kfz-Seite verblieben werden.
LG Berlin, 01.03.2012 - Az: 41 O 44/11
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