Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 422.030 Anfragen

Kollision beim Einsteigen in ein parkendes Kraftfahrzeug

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Vorliegend wollte eine Fußgängerin in ihr geparktes Fahrzeug einsteigen. Hierbei streifte ein Auto die im rechten Bereich auf der Fahrbahn befindliche Frau.

Ist kein schuldhafter Verkehrsverstoß der Fußgängerin nachweisbar, so haftet der Fahrzeugführer zu 100%.

Ein Verschulden der Fußgängerin liegt nicht vor, wenn diese dicht neben der geschlossenen Fahrertür ihres geparkten Fahrzeugs stand, und wegen einer unübersichtlichen Kurve beim Betreten der Fahrbahn den später vorbeifahrenden Pkw noch nicht erkennen konnte.

Unerheblich für die Haftungsquote ist in diesem Zusammenhang der Umstand, dass das Fahrzeug verbotenerweise geparkt wurden war, da der Schutz von vorbeifahrenden Fahrzeugen nicht zum Schutzbereich der verletzten Normen gehört.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Karlsruhe, 15.08.2012 - Az: 9 U 128/11

ECLI:DE:OLGKARL:2012:0518.9U128.11.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus nordbayern.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.279 Bewertungen)

Anwalt online hat sich als sehr kompetent herausgestellt. Ich war überrascht. Jederzeit würde ich die Anwalt online Plattform wieder wählen. ...
Verifizierter Mandant
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden