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Nach zwei Tagen vom Privatparkplatz abgeschleppt

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Parkt ein Pkw bereits seit zwei Tagen unberechtigterweise auf einem Grundstück (vorliegend: Supermarktparkplatz), so darf der Grundstücksbesitzer das Fahrzeug abschleppen lassen. Die Kosten der Maßnahme müssen aber vertretbar sein, damit diese vom Fremdparker gem. § 823 Abs. 1 BGB ersetzt verlangt werden können.

Das Verhalten des Fremdparkers ist eine verbotene Eigenmacht, so dass der Grundstücksbesitzer ein Selbsthilferecht zur Beseitigung der Besitzstörung hat.

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AG Berlin-Köpenick, 18.06.2009 - Az: 15 C 287/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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