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Nach zwei Tagen vom Privatparkplatz abgeschleppt

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Parkt ein Pkw bereits seit zwei Tagen unberechtigterweise auf einem Grundstück (vorliegend: Supermarktparkplatz), so darf der Grundstücksbesitzer das Fahrzeug abschleppen lassen. Die Kosten der Maßnahme müssen aber vertretbar sein, damit diese vom Fremdparker gem. § 823 Abs. 1 BGB ersetzt verlangt werden können.

Das Verhalten des Fremdparkers ist eine verbotene Eigenmacht, so dass der Grundstücksbesitzer ein Selbsthilferecht zur Beseitigung der Besitzstörung hat.

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AG Berlin-Köpenick, 18.06.2009 - Az: 15 C 287/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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