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Nach zwei Tagen vom Privatparkplatz abgeschleppt

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Parkt ein Pkw bereits seit zwei Tagen unberechtigterweise auf einem Grundstück (vorliegend: Supermarktparkplatz), so darf der Grundstücksbesitzer das Fahrzeug abschleppen lassen. Die Kosten der Maßnahme müssen aber vertretbar sein, damit diese vom Fremdparker gem. § 823 Abs. 1 BGB ersetzt verlangt werden können.

Das Verhalten des Fremdparkers ist eine verbotene Eigenmacht, so dass der Grundstücksbesitzer ein Selbsthilferecht zur Beseitigung der Besitzstörung hat.

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