Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.421 Anfragen

Verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug kann für Bauarbeiten umgesetzt werden!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 8 Minuten

Die Umsetzung eines verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs aus einem mit einem Halteverbot gekennzeichneten Bereich ist gerechtfertigt, wenn die Funktion der freizuhaltenden Verkehrsfläche, die ungestörte Durchführung von Bauarbeiten zu gewährleisten, beeinträchtigt wird.

Die Angemessenheit der Maßnahme setzt nicht voraus, dass bereits eine konkrete Behinderung der Bauarbeiten eingetreten ist.

Hierzu führte das Gericht aus:

Rechtsgrundlage für den Kostenbescheid ist § 11 Abs. 2 der Brandenburgischen Kostenordnung (BbgKostO). Danach hat der Vollstreckungsschuldner bzw. Pflichtige der Vollstreckungs- bzw. Vollzugsbehörde die Auslagen zu erstatten (§ 11 Abs. 2 Satz 1 BbgKostO). Dazu zählen insbesondere die Beträge, die bei der Ersatzvornahme an Beauftragte - hier: an das Abschleppunternehmen - zu zahlen sind (Satz 2 Nr. 7). Eine Heranziehung des Verantwortlichen setzt voraus, dass die Ersatzvornahme im Einklang mit den Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Brandenburg (VwVGBbg) erfolgte. Das war hier der Fall.

Bei der (begonnenen) Umsetzung des streitbetroffenen Fahrzeugs handelte es sich um eine Ersatzvornahme im Sinne von § 19 Abs. 1 VwVGBbg, die der Beklagte auch im Wege des Sofortvollzugs (vgl. § 15 Abs. 2 VwVGBbg) anwenden durfte, ohne zuvor das Zwangsmittel anzudrohen und festzusetzen (vgl. § 23 Abs. 1 Satz 3, § 24 Satz 2 VwVGBbg).

Gemäß § 15 Abs. 1 VwVGBbg durfte der Beklagte das sofort vollziehbare, in der Halteverbotsregelung des Zeichens 283 verkörperte Gebot, das Fahrzeug umgehend von der gekennzeichneten Stelle wegzufahren, mit Zwangsmitteln durchsetzen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus PC Welt 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Schnell, verständlich und unkompliziert. Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.
Burkhardt, Weissach im Tal