Auch dann, wenn ein sichtbarer Hinweis mit Aufenthaltsort des Falschparkers nebst Mobiltelefonnummer im Fahrzeug liegt, kann ein falsch geparktes Fahrzeug abgeschleppt werden. Es besteht keine Verpflichtung, dem Falschparker hinterher zu telefonieren. Darüber hinaus sollen Falschparker, die wie oben dargestellt vorgehen,
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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