Auch dann, wenn ein sichtbarer Hinweis mit Aufenthaltsort des Falschparkers nebst Mobiltelefonnummer im Fahrzeug liegt, kann ein falsch geparktes Fahrzeug abgeschleppt werden. Es besteht keine Verpflichtung, dem Falschparker hinterher zu telefonieren. Darüber hinaus sollen Falschparker, die wie oben dargestellt vorgehen,
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
BVerwG - Az: 3 B 149.01
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


