Im vorliegenden Fall verneinte das Gericht eine Haftung aus Betriebsgefahr bei einem Schaden, der durch ein umgekipptes Motorrad verursacht wurden war, nachdem dieses bereits mehr als zwei Tage auf einer öffentlichen Parkfläche, ohne umzufallen abgestellt worden war.
Es ist in diesem Fall davon
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LG Tübingen, 31.05.2010 - Az: 7 S 11/09
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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